» themen/Was tun gegen Seminarrauswürfe?
Seit Jahren beklagen die Studierenden an der Universität Potsdam die zur Normalität gewordene Unterfinanzierung ihrer Hochschule. Die Hochschulleitung betreibt seit Jahren eine Art Mangelverwaltung. Und genau aus dieser Mangelverwaltung entstammt die Praxis der Teilnahmebegrenzungen für Lehrveranstaltungen. Da diese Begrenzungen allesamt auf dem Rücken der Studierenden ausgetragen werden und zudem rechtswidrig sind, fordern wir Euch an dieser Stelle auf, diese Situation nicht hinzunehmen und Euch gemeinsam mit uns gegen die Seminarrauswürfe und deren Ursachen zu wehren. Es kann nicht Ziel einer Universität sein, „Qualitätsverbesserungen“ für einige Studierende mittels der Teilnahmebegrenzungen mit dem Ausschluss der anderen zu erreichen. Hier ist Solidarität gefragt!
Die gesetzlichen Vorgaben
„Die Studieninhalte sind so zu bestimmen, dass das Studium in der Regelstudienzeit abgeschlossen werden kann.“ So steht es im Brandenburgischen Hochschulgesetz (§ 9 Abs 1. S. 3 BbgHG) geschrieben. Einer solchen Verpflichtung stehen sämtliche Seminarrauswürfe entgegen − schließlich verlängert sich hierdurch das Studium. Des Weiteren ist dem AStA keine einzige Studienordnung an der Universität Potsdam bekannt, welche Teilnahmebegrenzungen vorsieht. Somit erübrigt sich die Frage, ob ein Seminarrauswurf rechtmäßig ist. Alles Weitere findet Ihr in einem Rechtsgutachten aus dem Jahr 2005.
Die Effektivierung des Mangels: PULS
Das „Potsdamer Universitätslehr- und Studienorganisationsportal“ (PULS) ist derzeit wohl das Thema Nummer eins unter den Studierenden. Für den derzeitigen AStA ist die Kritik an PULS ein zentrales Arbeitsfeld. PULS ist nach Ansicht des AStA nichts anderes als ein Mittel der Mangelverwaltung, welches schließlich den Seminarrauswurf organisiert. Die Hochschulleitung betont zwar immer wieder, dass PULS kein Mittel hierzu sei, doch die Realität spricht eine ganz andere Sprache: nicht selten führen die DozentInnen an, dass diejenigen, die im PULS-Losverfahren nicht zugelassen worden sind, eben Pech hätten. Dass dem nicht so ist, ist eine Sache der Bewusstseinsschärfung unter den Dozierenden, die Aufgabe aller Studierenden ist. Es ist weiterhin so, dass jede Studentin und jeder Student sich auch persönlich bei der Lehrkraft anmelden kann − lediglich zur Verwaltung der Belegpunkte für Bachelor/Master-Studierende ist PULS ein geeignetes Mittel. Ein Nachtragen von Studierenden durch die Lehrkraft ist selbstverständlich möglich!
Die offiziellen Statements der Hochschulleitung
„Das Rektoratskollegium hat am 20.10.2004 beschlossen, dass bei einer Belegung von Pflichtlehrveranstaltungen mit mehr als 50 % der rechtlich, fachlich und fachdidaktisch zulässigen Studierendenzahl und/oder erschöpfter Raum- und Lehrkapazitäten Parallelveranstaltungen anzubieten sind. In allen Fällen sind die Studierenden, die keinen Platz in einer Pflichtveranstaltung erhalten haben, auf Wartelisten zu erfassen. Bei Belegungszahlungen unter 150 % ist diesen Studierenden ein Platz in der Pflichtveranstaltung bei ihrer nächsten Durchführung zu sichern. Dieser Beschluß wurde nicht befristet und hat demzufolge Bestand. Die Umsetzung des Beschlusses liegt vorrangig im Kompetenzbereich der Dekane.“
Antwort des Rektorates auf die Anfrage des studentischen Senators Martin Bär vom 10. November 2005
„PULS trifft keine Entscheidungen, sondern ist lediglich eine Hilfe für die Lehrenden. Die Lehrkraft trifft die letzte Entscheidung.“
Aussage der damaligen Prorektorin für Studium und Lehre, Gerda Hassler, und des Dezernenten für Studienangelegenheiten, Norbert Stief, im Gespräch mit FachschaftsvertreterInnen am 23. Mai 2005
„Die letzte Entscheidung über die Zulassung zur Lehrveranstaltung treffen immer die Lehrkräfte, auch wenn diese oft etwas anderes erzählen.“
Aussage des Dezernenten für Studienangelegenheiten, Norbert Stief, im Gespräch mit FachschaftsvertreterInnen am 30. November 2005
„Die Zulassung von Studierenden zu Lehrveranstaltungen wird weder durch die
Online-Plattform PULS noch durch das Prüfungsamt sondern ausschließlich (!) durch das Fach bzw. die jeweiligen Dozenten geregelt“
Peter Brestrich, Leiter des Prüfungsamtes, in einer eMail an den AStA vom 19. Oktober 2007
Der Gesamtzusammenhang: Umsetzung der Studienreform
Die Europäischen BildungsministerInnen beschlossen 1999 in der Bologna-Erklärung die Vereinheitlichung des europäischen Hochschulraumes − sprich die Umstellung der Hochschulbildungssysteme auf das Abschlussmodell Bachelor/Master. Dieser Prozess wird oft als „Bologna-Prozess“ oder „Studienreform“ bezeichnet. Das, was die Universität Potsdam als Umsetzung dieses Prozesses ansieht, hat mit den ursprünglichen Zielen der Bologna-Erklärung allerdings wenig zu tun.
Vielmehr findet eine Verschulung des Studiums durch die Einführung des studienbegleitenden Prüfens statt. Ähnlich wie in der Schulausbildung werden alle Noten zu einer Endnote zusammengefasst. Um dieses begleitende Prüfen − was nichts anderes als die durchgängige „Leistungserfassung“ und damit einen ständigen Leistungs- und Erfolgsdruck für die Studierenden bedeutet − umzusetzen, wurde PULS eingeführt. Die Funktion der Seminarrauswürfe ist nur eine weitere.
Und jetzt? Was kann ich konkret tun?
Im Aktuellen Flyer empfehlen wir Euch folgende Schritte:
1. Lasst Euch diese Ablehnungsbestätigung von Euren DozentInnen unterschreiben. Das sichert Euch z.B. eventuelle BAföG-Ansprüche!
2. Meldet jeden Rauswurf aus Lehrveranstaltungen unter
3. Schreibt eine eMail an uns oder kommt zu unseren Sprechzeiten ins AStA-Büro.
4. Informiert Euren Fachschaftsrat. Er ist Euer erster Ansprechpartner!
5. Protestiert gegen die Unterfinanzierung der Universität und fordert gemeinsam mit uns die Hochschulleitung und Landesregierung auf, bessere Bedingungen für Studierende zu schaffen.
6. Leitet rechtliche Schritte ein: Es kann ein Widerspruch gegen die Zulassungsbeschränkung eingelegt werden. Zusätzlich kann beim Verwaltungsgericht Potsdam ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt werden, mit der Begründung die Zulassungsbeschränkung sei rechtswidrig. Eine genaues Verfahren hierzu findet Ihr in diesem Artikel.
Weitere Informationen
Aktuelles
- Gegen jeden Seminarrauswurf − ein aktueller Flyer des AStA
- Das Grauen hat einen Namen: PULS − Das Potsdamer Universitätslehr- und Studienorganisationsportal
- Seminarrauswürfe unrechtmäßig!
Artikel
- Ohne Seminarplatz geblieben?
- Teilnahmebegrenzungen sind unzulässig
- Rechtsmittel bei teilnahmebegrenzten Lehrveranstaltungen
- Bildung in der Warteschleife? – Universität mit geschlossenen Türen
Reader
- Rechtsgutachten zur Kurszulassung
- Teilnahmebegrenzungen und Ausschluss aus Lehrveranstaltungen
- Von der Studien-Struktur-Reform zur qualitativen Studienreform
Für wertvolle Hinweise, Anregungen und viele Materialien danke ich Matthias Wernicke, einem der beiden amtierenden studentischen Senatsmitglieder.
Tamás Blénessy [31. Oktober 2007]
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