Logo

» aktuelles/Vorgehen gegen Ablehnungsbescheide



  1. Einen (sog. „innerkapazitären“) Widerspruch gegen den ablehnenden Bescheid einlegen. Kann ohne Begründung erfolgen. Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheides beachten: Ausschlussfrist: 1 MONAT (immer mit Empfangsbekenntnis wahlweise Einschreiben)
  2. Zusätzlich zu dem Widerspruch bei der Uni IMMER einen formlosen Antrag auf „Zulassung außerhalb der festgesetzten Kapazitäten“ stellen.
  3. Da die Uni bis zu drei Monaten Zeit hat, auf den Widerspruch zu reagieren und dies im Zweifel zu spät ist, einen „Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung“ beim Verwaltungsgericht Potsdam stellen. (immer mit Empfangsbekenntnis wahlweise Einschreiben)
  4. Bei einem negativen Widerspruchsbescheid: Einlegen einer Klage beim Verwaltungsgericht Potsdam
  5. Teilnahme am Losverfahren nicht vergessen (Frist beachten!!! 15.09.-01.10.): zum Online Losportal

Beim Verwaltungsgericht:

Rechtsanträge können zu den allgemeinen Dienstzeiten zu Protokoll der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle des Verwaltungsgerichts gestellt werden. Die Urkundsbeamtin achtet auf die Einhaltung der Form der Anträge und ist bei der Formulierung der Begründung behilflich. Den weiteren Schriftverkehr haben die Beteiligten selbst zu führen. Die Rechtsantragsstelle darf keine Rechtsberatung erteilen. 

Die Rechtsantragstelle befindet sich in der Friedrich-Ebert-Straße 32, 14469 Potsdam, im Erdgeschoss, Zimmer 015a.

Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag 7.00 bis 16.00 Uhr, Freitag 7.00 bis 15.00 Uhr

Zur Antragsaufnahme bei der Rechtsantragsstelle sollten alle den Rechtsfall betreffenden Unterlagen, insbesondere bereits ergangene Bescheide, mitgebracht werden. Rechtsanträge können rechtswirksam auch per Post, Telegramm oder Telefax gestellt werden, nicht per Telefon oder E-Mail.

Das Verwaltungsgericht Potsdam hält folgende Formulare zum Herunterladen bereit:

Susen Werner  [18. August 2010]

« zurück zur letzen Seite | zum Seitenanfang