Logo

» service/auslaufende studiengänge/Verlängerungsgründe Härtefallantrag



Sehr geehrte Vorsitzende der Prüfungsausschüsse,

bezüglich der auslaufenden Diplom- und Magisterstudiengänge wenden sich derzeit viele Studierende mit Anträgen auf Härtfallregelungen an Sie und bitten um eine Verlängerung der Prüfungsmöglichkeiten.

Wie Sie unter Umständen bereits unseren ursprünglichen Widerspruchsvorlagen entnehmen konnten, hatten wir uns dafür eingesetzt, dass die Verlängerung von Prüfungsansprüchen zentral über die Universitätsverwaltung (das D2) geschieht. Dies war unser Vorgehen, um die Prüfungsausschüsse bei der zu erwartenden Welle von Anträgen auf Grund nicht von Ihnen getroffener Entscheidungen notwendig werden bei dieser Aufgabe nicht zu überlasten.

Da jedoch das Dezernat 2 seine Zuständigkeit wiederholt ablehnt, möchten wir Ihnen zum vereinfachten Umgang mit Härtefallanträgen gerne einige Empfehlungen aussprechen.

Oftmals, so wurde uns zugetragen, ist in der Antragsbearbeitung nicht klar, welche Umstände als Härtefall anerkannt werden sollen, müssen oder können.

Grundsätzlich kann auch nach Aussage der Universitätsleitung jeder Umstand als Härtefall gelten, welcher nicht vom Studierenden zu verantworten ist.

Wir bitten Sie, gerade in der aktuellen schwierigen Situation besonders kulant mit den Anträgen der Studiernden umzugehen. Zur Hilfe wollen wir Ihnen aber auf jeden Fall auch eine Handreichung mit verschiedensten Verlängerungsgründen anbieten.

Einige Beispiele für Härtefälle werden in nicht abschließender Aufzählung in verschiedenen Ordnungen der Universität Potsdam erwähnt, welche wir Ihnen hiermit gern als Handreichung geben wollen:

Ordnung für die Einstellung von Studiengängen (http://www.uni-potsdam.de/ambek/ambek2010/21/Seite4.pdf)

  • längerfristige, schwerwiegende Erkrankung
  • Zeiten des Mutterschutzes,
  • Erziehungsurlaub bis zu drei Jahren.

Magisterprüfungsordnung/Diplomprüfungsordnung(http://www.uni-potsdam.de/u/ambek/ambek2003/6/a2003-07-24-v04.htm bzw. http://www.uni-potsdam.de/u/ambek/ambek2003/8/a2003-09-09-v01.htm)

  • Länger andauernde oder ständige körperliche Beeinträchtigung
  • Krankheit/ Behinderung und die dazu notwendigen alleinigen Betreuung eines/einer nahen Angehörigen. Nahe Angehörige sind Kinder, Eltern, Großeltern, Ehe- und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft.
  • Personen, die mit einem Kind für das ihnen die Personenfürsorge zusteht, im selben Haushalt leben.

Grundordnung (http://www.uni-potsdam.de/u/ambek/ambek699.htm)

  • Die Wahrnehmung von Ämtern in der akademischen oder studentischen Selbstverwaltung

Desweiteren sind einige weitere Verlängerungsgründe rechtlich unumstritten:

  • Urlaubssemester sowie Gründe, die gem. § 13 Abs. 1 BbgHG zu einen Urlaubssemester berechtigten würden (insbesondere im Zusammenhang mit sog. Auslandssemestern).
  • vorgeschriebene Pflichtpraktika, die mehrere Monate in Anspruch nahmen und für die kein Urlaubssemester genommen wurde.
  • Sprachkurse oder Propedeutika, die für die Zwischen/Abschluss-Prüfung notwendig sind und zustätzliche Zeit beansprucht haben.
  • Pflichtveranstaltungen, die bisher nicht oder erst später belegt werden konnte, da bei der Anmeldung kein Platz mehr zugewiesen wurde oder die Veranstaltung in mehreren Semestern nicht angeboten wurde.
  • Prüfungen, bei welchen sich der Prüfungsablauf ohne Verschulden des Studierenden verzögert hat (z.B. durch Nicht-Erscheinen der Prüfer)

Wir möchten Sie zusätzlich darauf hinweisen, dass nach einmal erfolgter Anmeldung zur Abschlussprüfung auf Grund geltender prüfungsrechtlicher Grundsätze sowie des Gleichbehandlungsgrundsatzes allen Studierenden die selben Prüfungsmöglichkeiten gewährt werden müssen (Wiederholungsanzahl, Dauer, …). Folglich ist nach einmal getätigter Prüfungsanmeldung die selbe Zahl an Wiederholungsmöglichkeiten und Dauer des Prüfungsverfahrens anzusetzen, wie in allen normalen Verfahren. Dies gilt auch, wenn sich die Dauer der Prüfung dadurch über das derzeit festgelegte Datum (31.03.2012, …) verlängert.

Nachdem im Informationsbrief der Universitätsleitung vom 28.01.2011 an alle Diplom- und Magisterstudierenden ein gegenteiliger Eindruck erweckt worden war, stellte Frau Dr. Obst-Hantel diesen Umstand richtig und bestätigte somit diese unsere oben genannte Auffassung.

Wir bitten Sie, möglichst studierendenfreundlich zu entscheiden.

Mit freundlichen Grüßen

Jakob Weißinger  [30. April 2011]

« zurück zur letzen Seite | zum Seitenanfang