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Zusammenfassung Einklage-Veranstaltung vom 02.09.2011:

Ablauf Einklage:

  1. Ablehnungsbescheid bekommen
  2. Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid innerhalb der Frist einlegen
    (i.d.R. 4 Wochen, siehe Rechtsbehelfsbelehrung im Ablehnungsbescheid)

    • keine Begründung nötig
    • schriftlich! (bedeutet: auf Papier mit Unterschrift)

    gleichzeitig: Antrag auf Zulassung außerhalb der festgesetzten Kapazitäten

    • Zusatz: „Auf die Entscheidung meines Antrages kann verzichtet werden, wenn dem Antrag nicht stattgegeben wird.“
    • falls der Antrag schon abgesendet wurde, kann der Zusatz später ergänzt werden
  3. Anmeldung zum Losverfahren (die Reihenfolge kann sich je nach Frist der Uni auch mit Punkt 4 abwechseln)
    • Online-Losportal (vom 15.09.2011 – 30.09.2011)
    • sind die Nachrückverfahren noch nicht abgeschlossen oder keine freien Plätze nach den Nachrückverfahren vorhanden, dann wird auch kein Platz in dem Studiengang verlost
  4. Klageerhebung notwendig…
    wenn der Widerspruch bzw. der Antrag auf Zulassung außerhalb der festgesetzten Kapazitäten abgelehnt wurde und kein Studienplatz im Nachrückverfahren auf den Antragsteller entfallen ist

    • Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (Eilverfahren) auf Zuteilung eines Studienplatzes beim Verwaltungsgericht Potsdam stellen
    • http://www.vg-potsdam.brandenburg.de
      • >Service
        hier Formular downloaden, ausfüllen, absenden
      • Kosten, wenn es zu einem Vergleich kommt
        • für den Anwalt voraussichtlich 1500 Euro
        • Gerichtskosten: ca. 80 Euro
    • Immatrikulation für KlägerInnen erst nach Prozessende (Dezember-Mai) zum kommenden Wintersemester möglich
    • –> Alternative:
      • Klage nicht erheben/zurückziehen und im nächsten Jahr erneut bewerben mit dem Vorteil von 2 Wartesemestern

Audio von der Einklage-Veranstaltung mit RA Trenczek:

110902_Trenczek_Einklage_UP_Input-Runde

110902_Trenczek_Einklage_UP_Abschlussinfo M.Wernicke

weitere Infos:
http://www.asta.uni-potsdam.de/team/stelle-pruefungsrechtsberatung

Solltet ihr eine Zusage einer anderen Uni haben, so habt ihr damit eure Ortswahl getroffen und eine Einklage ist nicht möglich. Allerdings können solche Briefe auch manchmal nicht ankommen und die Zusage entzieht sich eurer Kenntnis. Eine Absprache zwischen den Unis bezüglich der zugelassenen Personen gibt es nicht.

Allgemeines:

Dieses Verfahren gilt so nur für die Universität Potsdam und begrenzt für die FH Potsdam. Hochschulrecht ist länderspezifisch und Verfahrensrecht in Teilen ebenso. Für Berliner Universitäten gelten daher andere Verfahren.

Alternativen:

  • www.hochschulstart.de (bundesweite Studienplatzvergabe)

Erläuterungen:

zu 2)
Der Widerspruch ist innerhalb der Frist notwendig, da sonst der Verwaltungsakt der Ablehnung rechtsgültig wird. Nach Erlangen der Rechtsgültigkeit ist auch kein Einklagen in einen Studiengang mehr möglich.

zu 3)
Die Uni legt bestimmte Kapazitäten für Studiengänge nach der Kapazitätsverordnung fest (siehe http://www.bravors.brandenburg.de > Gesetze und Verordnungen > Kapazitätsverordnung).
Der Antrag auf Zulassung außerhalb der festgesetzten Kapazitäten ist an sich durch die Uni nicht annehmbar, da außerhalb der Kapazitäten logischerweise keine Plätze da sind. Er muss aber gestellt werden, denn er ist Voraussetzung für eine Klage. Wenn der Antrag auf Zulassung außerhalb der Kapazitäten nämlich abgelehnt wurde (was die Uni i.d.R. machen sollte), dann könnt ihr (am besten) mit anwaltlicher Hilfe Klage erheben und zwar gegen die Berechnung auf Basis der Kapazitätsverordnung. Diese Berechnung erfolgt im Regelfall falsch und es bestehen gute Chancen, dass die Klage erfolgreich ist.

Der Zusatz, ihr würdet auf eine Entscheidung imm Falle einer Nicht-Zulassung verzichten, verhindert, dass die Uni im Falle eurer Zulassung nicht gegen euren Bescheid klagen muss. Ihr und die Uni spart Zeit, Nerven und Prozesskosten.

zu 4)
Die Anmeldung zum Losverfahren ist in jedem Fall sinnvoll. Dies ermöglicht euch außerhalb der originären Bewerbung für einen Studienplatz einen solchen zu erhalten.

zu 5)
Den Antrag auf einstweilige Anordnung könnt ihr selbst einreichen. Sollte ihr keine Zulassung durch ein vorhergehendes Verfahren erhalten empfiehlt es sich spätestens mit Kontaktaufnahme zum Verwaltungsgericht sich einen Anwalt zu nehmen.

Häufige Fragen:

Rechtlicher Hinweis:

Alle Informationen und Auskünfte, die in dieser Rechtsberatung gegeben werden sind nicht rechtsverbindlich. Es handelt sich bei dieser Form der Beratung lediglich um Tipps von Studierenden für Studierende. Haftungs- und Regressansprüche jeglicher Art sind aus diesem Grund ausgeschlossen.

  1. Antrag auf Eilverfahren
    • bei der Rechtsantragstelle am Verwaltungsgericht Potsdam

Sebastian Geschonke  [20. September 2011]

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