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Zusammenfassung Einklage-Veranstaltung vom 02.09.2011:
Ablauf Einklage:
- Ablehnungsbescheid bekommen
- Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid innerhalb der Frist einlegen
(i.d.R. 4 Wochen, siehe Rechtsbehelfsbelehrung im Ablehnungsbescheid)- keine Begründung nötig
- schriftlich! (bedeutet: auf Papier mit Unterschrift)
gleichzeitig: Antrag auf Zulassung außerhalb der festgesetzten Kapazitäten
- Zusatz: „Auf die Entscheidung meines Antrages kann verzichtet werden, wenn dem Antrag nicht stattgegeben wird.“
- falls der Antrag schon abgesendet wurde, kann der Zusatz später ergänzt werden
- Anmeldung zum Losverfahren (die Reihenfolge kann sich je nach Frist der Uni auch mit Punkt 4 abwechseln)
- Online-Losportal (vom 15.09.2011 – 30.09.2011)
- sind die Nachrückverfahren noch nicht abgeschlossen oder keine freien Plätze nach den Nachrückverfahren vorhanden, dann wird auch kein Platz in dem Studiengang verlost
- Klageerhebung notwendig…
wenn der Widerspruch bzw. der Antrag auf Zulassung außerhalb der festgesetzten Kapazitäten abgelehnt wurde und kein Studienplatz im Nachrückverfahren auf den Antragsteller entfallen ist- Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (Eilverfahren) auf Zuteilung eines Studienplatzes beim Verwaltungsgericht Potsdam stellen
- http://www.vg-potsdam.brandenburg.de
- >Service
hier Formular downloaden, ausfüllen, absenden
- bei der Rechtsantragstelle am Verwaltungsgericht Potsdam
- Ablauf des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens
- Kosten, wenn es zu einem Vergleich kommt
- für den Anwalt voraussichtlich 1500 Euro
- Gerichtskosten: ca. 80 Euro
- >Service
- Immatrikulation für KlägerInnen erst nach Prozessende (Dezember-Mai) zum kommenden Wintersemester möglich
- –> Alternative:
- Klage nicht erheben/zurückziehen und im nächsten Jahr erneut bewerben mit dem Vorteil von 2 Wartesemestern
Audio von der Einklage-Veranstaltung mit RA Trenczek:
110902_Trenczek_Einklage_UP_Input-Runde
110902_Trenczek_Einklage_UP_Abschlussinfo M.Wernicke
weitere Infos:
http://www.asta.uni-potsdam.de/team/stelle-pruefungsrechtsberatung
Solltet ihr eine Zusage einer anderen Uni haben, so habt ihr damit eure Ortswahl getroffen und eine Einklage ist nicht möglich. Allerdings können solche Briefe auch manchmal nicht ankommen und die Zusage entzieht sich eurer Kenntnis. Eine Absprache zwischen den Unis bezüglich der zugelassenen Personen gibt es nicht.
Allgemeines:
Dieses Verfahren gilt so nur für die Universität Potsdam und begrenzt für die FH Potsdam. Hochschulrecht ist länderspezifisch und Verfahrensrecht in Teilen ebenso. Für Berliner Universitäten gelten daher andere Verfahren.
- www.einklage.de (Einführung für Berlin und Brandenburg)
- www.refrat.de (ReferentInnen-Rat der HU)
Alternativen:
- www.hochschulstart.de (bundesweite Studienplatzvergabe)
Erläuterungen:
zu 2)
Der Widerspruch ist innerhalb der Frist notwendig, da sonst der Verwaltungsakt der Ablehnung rechtsgültig wird. Nach Erlangen der Rechtsgültigkeit ist auch kein Einklagen in einen Studiengang mehr möglich.
zu 3)
Die Uni legt bestimmte Kapazitäten für Studiengänge nach der Kapazitätsverordnung fest (siehe http://www.bravors.brandenburg.de > Gesetze und Verordnungen > Kapazitätsverordnung).
Der Antrag auf Zulassung außerhalb der festgesetzten Kapazitäten ist an sich durch die Uni nicht annehmbar, da außerhalb der Kapazitäten logischerweise keine Plätze da sind. Er muss aber gestellt werden, denn er ist Voraussetzung für eine Klage. Wenn der Antrag auf Zulassung außerhalb der Kapazitäten nämlich abgelehnt wurde (was die Uni i.d.R. machen sollte), dann könnt ihr (am besten) mit anwaltlicher Hilfe Klage erheben und zwar gegen die Berechnung auf Basis der Kapazitätsverordnung. Diese Berechnung erfolgt im Regelfall falsch und es bestehen gute Chancen, dass die Klage erfolgreich ist.
Der Zusatz, ihr würdet auf eine Entscheidung imm Falle einer Nicht-Zulassung verzichten, verhindert, dass die Uni im Falle eurer Zulassung nicht gegen euren Bescheid klagen muss. Ihr und die Uni spart Zeit, Nerven und Prozesskosten.
zu 4)
Die Anmeldung zum Losverfahren ist in jedem Fall sinnvoll. Dies ermöglicht euch außerhalb der originären Bewerbung für einen Studienplatz einen solchen zu erhalten.
zu 5)
Den Antrag auf einstweilige Anordnung könnt ihr selbst einreichen. Sollte ihr keine Zulassung durch ein vorhergehendes Verfahren erhalten empfiehlt es sich spätestens mit Kontaktaufnahme zum Verwaltungsgericht sich einen Anwalt zu nehmen.
Häufige Fragen:
- Ab wann einen Anwalt einschalten?
- ab Klagerhebung sinnvoll für Personen, die sich nicht selbst vertreten können/wollen
- Prozesskostenhilfe?
- http://www.vg-potsdam.brandenburg.de
>Service
- http://www.vg-potsdam.brandenburg.de
- Rechtsschutz?
- eine Rechtsschutz ist sinnvoll
- eventuell habt ihr bei Gewerkschaftszugehörigkeit eine Rechtsschutz mit drin: einfach mal nachfragen
- Kosten?
- mindestens 60 Euro Gerichtskosten
(ihr müsst ca. 150-200 Euro an Gerichtskosten auslegen, bekommt aber später einen Teil zurück) - + Anwaltskosten (ca. 500 bis 1000 Euro)
- bei längerem Verfahren abhängig von den Anwaltskosten Beträge bis zu 1500 vorstellbar
- mindestens 60 Euro Gerichtskosten
- Audio der Fragen bei der Einklage-Veranstaltung vom 02.09.2011
- 110902_Trenczek_Einklage_UP_Frage01-Was bedeutet schriftlich
- 110902_Trenczek_Einklage_UP_Frage02_Zuordnung Widerspruch+Antrag in der Verwaltung der UP
- 110902_Trenczek_Einklage_UP_Frage03_Alice Salomon
- 110902_Trenczek_Einklage_UP_Frage04_FH Potsdam, FH Brandenburg
- 110902_Trenczek_Einklage_UP_Frage05_Losverfahren+Hochschulstart
- 110902_Trenczek_Einklage_UP_Frage06_Hochschulrecht_landesspezifisch_Beispiel_HU
- 110902_Trenczek_Einklage_UP_Frage07_Unterschied 1.-hoeheres Fachsemester+Beispiel_HU
- 110902_Trenczek_Einklage_UP_Frage08_anwaltliches vertreten der unis
- 110902_Trenczek_Einklage_UP_Frage09_Zusatz zu Antrag auf Zulassung ausserhalb der Kapazitaeten
- 110902_Trenczek_Einklage_UP_Frage10_Begruendung Widerspruch nicht notwendig + Bewerbung hoeheres Fachsemester
- 110902_Trenczek_Einklage_UP_Frage11_fehlerhafter Ablehnungsbescheid
- 110902_Trenczek_Einklage_UP_Frage12_rechtswidrige Zulassungskriterien Master
- 110902_Trenczek_Einklage_UP_Frage13_FU Berlin-Anwalt empfohlen
- 110902_Trenczek_Einklage_UP_Frage14_Zusage anderer Hochschule
- 110902_Trenczek_Einklage_UP_Frage15_Geltungsbereich Klagetipps
- 110902_Trenczek_Einklage_UP_Frage16_Kosten+Ab wann anwaltliche Vetretung noetig
- 110902_Trenczek_Einklage_UP_Frage17_Prozesskostenhilfe
- 110902_Trenczek_Einklage_UP_Frage18_Antrag auf Zulassung ausserhalb der Kapazitaeten_Erklaerung des Zusatzes
- 110902_Trenczek_Einklage_UP_Frage19_Studiengangwechsel einfach moeglich+Zulassung Lehramt
- 110902_Trenczek_Einklage_UP_Frage20_Eilverfahren+wann Klageerhebung
- 110902_Trenczek_Einklage_UP_Frage21_Anwaltskosten
- 110902_Trenczek_Einklage_UP_Frage22_Prognose Chancen Einklage am Beispiel BWL
- 110902_Trenczek_Einklage_UP_Frage23_Zulassung Studiengang an anderer Uni
- 110902_Trenczek_Einklage_UP_Frage24_allgemeine Bewerbungsfrist verpasst – Antrag auf Zulassung ausserhalb festgesetzter Kapazitaeten
- 110902_Trenczek_Einklage_UP_Frage25_Klageanzahl nur durch Geld begrenzt_Rechtsschutz uebernimmt idR 3+Wahlrecht nach Art.12 mit Zusage ausgeuebt
- 110902_Trenczek_Einklage_UP_Frage26_Antrag auf Zulassung ausserhalb der festgesetzten Kapazitaeten – eigenstaendiges Bewerbungsverfahren
- 110902_Trenczek_Einklage_UP_Frage27_Ablehnung Master – gleiche Prozedur
Rechtlicher Hinweis:
Alle Informationen und Auskünfte, die in dieser Rechtsberatung gegeben werden sind nicht rechtsverbindlich. Es handelt sich bei dieser Form der Beratung lediglich um Tipps von Studierenden für Studierende. Haftungs- und Regressansprüche jeglicher Art sind aus diesem Grund ausgeschlossen.
Sebastian Geschonke [20. September 2011]
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