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Tatsächlich häuften sich in der letzten Woche die Hinweise von Studierenden, dass die Rückmeldung nicht korrekt läuft.
Am Dienstag hat das Dezernat 2 dem AStA schließlich offiziell bestätigt, dass aktuelle keine Studierenden mehr zurück gemeldet werden sollen, wenn:

  • ihr Diplomstudiengang am 31.03. diesen Jahres ausläuft
  • am 31.03. diesen Jahres eines ihrer Magister Haupt- oder Nebenfächer ausläuft
  • wenn sie sich fristgemäß bis spätestens 30.09. letzten Jahres für ihre Staaatsexamen-Prüfung Lehramt angemeldet haben und eine Nachfrist vom Laleb erhalten haben.
Das Dezernat 2 gibt an, man könne seine Rückmeldeunterlagen erhalten, sobald man beschlossene Verlängerungsanträge vorweisen könne. Der Nichtversand der Rückmeldeunterlagen sei auf eine Kombination aus technischen Einschränkungen der Prüfungsverwaltungssoftware und der Durchführung der Ende Septembers beschlossenen „Neufassung der Ordnung zur Einstellung und Aufhebung von Studiengängen“ zurück zu führen.
Wir konnten bisher keinerlei juristische Grundlage für ein solches Vorgehen erkennen.

Der AStA versucht derzeit mit Verantwortlichen der Uni über den Stop dieses Vorgehens zu verhandeln.

In jedem Fall müsst ihr nun handeln und die Uni auffordern euch ordnungsgemäß zurück zu melden. Dazu haben wir unten eine Antragsvorlage.
Solltet ihr Prüfungen in Studiengängen, welche zum 31.03.2012 auslaufen nicht bis spätestens zu diesem Termin angemeldet oder abgelegt haben, solltet ihr unbedingt ebenfalls von einer der Verlängerungsmöglichkeiten gebrauch machen.  Laut der „Neufassung der Ordnung zur Einstellung und Aufhebung von Studiengängen“ (http://www.uni-potsdam.de/ambek/ambek2011/20/Seite2.pdf) stehen euch dafür zwei Möglichkeiten offen:

1. Verlängerung zur Vermeidung von unbilligen Härten (ein sogenanter „Härtefallantrag“)
2. Verlängerung aufgrund eines Beratungsgesprächs mit dem zuständigen Prüfungsausschuss
Sollten bei euch unbillige Härten vorliegen, ist es zu empfehlen zuerst diese als Verlängerungsgrund geltend zu machen. Nach unserer Einschätzung könnt ihr in diesem Fall zu einem späteren Zeitpunkt zusätzlich eine Verlängerung nach einem Beratungsgespräch erhalten.
Antrag auf Sicherstellung der Immatrikulation und Rückmeldung
schriftlich an:

Der Präsident

Universität Potsdam
Am Neuen Palais 10
14469 Potsdam

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe bis heute keine Rückmeldeunterlagen und somit auch keinen Überweisungsträger zur Einzahlung meiner Semestergebühren bei der Universität Potsdam erhalten. Mir ist nicht bekannt und ich habe auch keinerlei Bescheid darüber erhalten, dass Gründe etwa nach §13 BbgHG meiner ordnungsgemäßen Rückmeldung entgegen stehen. Entsprechend gehe ich davon aus, dass Sie zur ordnungsgemäßen Durchführung meiner Rückmeldung verpflichtet sind.

Bitte senden Sie mir unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Werktagen, meine Rückmeldeunterlagen zu.
Bitte führen Sie nach Zahlungseingang meinerseits ohne weitere Erinnerung meine Rückmeldung ordnungsgemäß durch.
Sollten Sie mir bis zum … meine Rückmeldeunterlagen nicht zugesandt und mich nach Eingang meiner Semesterbeitragszahlung nicht bis spätestens 10.03.2012 rückgemeldet haben, werde ich zum Zwecke der Verpflichtung zur Vornahme der Rückmeldung ein Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht anstrengen.
In Erwartung, dass Sie meinem Antrag doch noch abhelfen, verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,

UNTERSCHRIFT

wichtig: Lasst euch bitte eine Empfangsbestätigung vom Studierendensekretariat geben!

Antrag als doc zum runterladen:
Download

Matthias Wernicke  [24. Januar 2012]

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