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P R E S S E M I T T E I L U N G
des Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) der Universität Potsdam
Potsdam, den 03.12.2014


Einsame Seminare – Studierende von Personalplanung im Regen stehen gelassen
AStA fordert Überprüfung der Arbeitsvertragsituation der wissenschaftlichen Mitarbeiter_innen


Der AStA der Universität Potsdam kritisiert die späte Reaktion der Universitätsleitung bezüglich der Sprachlektoratstelle am Institut für Anglistik und Amerikanistik. Der bisherige Vertrag lief am Montag, den 01.12.14 aus, wodurch nicht nur die laufenden Seminare nicht mehr weiter betreut werden können. Ebenso sind wichtige Angebote des Instituts, wie die Studienberatung oder die Koordination im Masterstudiengang Anglophone Modernities seit Montag quasi nicht mehr vorhanden.
Angesprochen wurde die Problematik am Montag, als der Präsident der Universität, Herr Prof. Dr. Günther, zum regelmäßigen Mittagessen mit den studentischen Vertretern der philosophischen Fakultät lud. Eine Vielzahl empörter Studierender aus dem Fachbereich, nutzten diese Gelegenheit um ihrem Unmut Luft zu machen.

Bereits am 06.11.14 hatte der Fachschaftsrat Anglistik/Amerikanistik rund 700 gesammelte Unterschriften zusammen mit einer selbst verfassten Stellungnahme persönlich beim Präsidium abgegeben und somit auf die Lage hingewiesen. Seitdem passierte wenig.
In dem Mensagespräch zeigte sich der Präsident diplomatisch. „Geld ist da!“ betonte er und man bemühe sich zügig eine Lösung zu finden.

Ausdrücklich fordert der AStA, zusammen mit dem Fachschaftsrat für Anglistik und Amerikanistk, endlich eine volle unbefristete Stelle für das betreffende Sprachlektorat zu schaffen, welche auch die forschungsorientierte Komponente berücksichtigt. „Der ausdrückliche Wunsch der Studierenden aus dem Fachbereich darf nicht von der Personalverwaltung der Universität ignoriert werden!“, so Florian Rumprecht, Referent für Hochschul und Campuspolitik.
Ebenfalls wirft Ro. Barsch Referent für Studentisches Leben den zuständigen Stellen für die Personalplanung vor: „Eine Stelle, deren ausdrückliche Aufgabe die Lehre ist, mitten im Semester auslaufen zu lassen und somit die entsprechenden Lehrveranstaltungen nicht zu sichern, fällt für uns eindeutig unter grob fahrlässiges Handeln.“

Auf der Homepage der Universität wird vom Präsidenten mit einer großen Auswahl an Studiengängen geworben und außerdem von einem „Qualitätssiegel“ gesprochen, dass das hohe Niveau des universitären Angebots bescheinigt. Die Qualität der Lehre kann allerdings nur gesichert werden, wenn gleichzeitig die Kontinuität gewährleistet ist.
Auf Seiten der wissenschaftlich Beschäftigten sind laut dem Stand vom 1.10.2014 von 1385 Beschäftigten nur 18% der Arbeitsverträge unbefristet. Diese prekäre Beschäftigungssituation führt zu massiver Unsicherheit für Angestellte sowie für Studierende. Die aktuell praktizierte Personalpolitik lässt wissenschaftliche Mitarbeiter_innen von einer Befristung in die nächste rutschen. Nicht nur, dass Vereinbarkeit von Familie und Beruf unter diesen Umständen massiv behindert werden, auch gebe es keine Planungssicherheit im Bereich der Lehre.
Studierende können sich aufgrund der Tatsache, dass kaum mehr unbefristete Verträge geschlossen werden, nicht auf die Beibehaltung des Lehrangebots verlassen, was eine erhebliche Einschränkung der Studierbarkeit bedeutet.
Hinzu kommt, dass von den 1385 Stellen 771 aus Drittmitteln finanziert werden, welches eine Befristung nach sich zieht. Die Finanzierung von Beschäftigten aus öffentlicher Hand ist somit die Voraussetzung, wenn es darum geht, wieder unbefristete Verträge abzuschließen.

Doch nicht nur im Bereich der Wissenschaftlichen Mitarbeiter gibt es akuten Bedarf zum Umdenken, auch die wissenschaftlichen Hilfskräfte (WHK), meist Studierende mit einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss wie dem Bachelor, befinden sich in einer fragwürdigen Lage. Der Zeitraum ihrer Beschäftigung während des Masterstudiums an der Universität, eine sehr beliebte Möglichkeit für Studierende um ihre Finanzen aufzubessern, wird laut § 2 Abs. 1 WissZeitVG von der zulässigen Befristungshöchstdauer von 6 Jahren abgezogen. Ein Fakt, der den meisten betroffenen Studierenden noch nicht einmal bekannt ist und dennoch die zukünftigen Perspektiven für eine akademische Laufbahn stark einschränkt.

Elisa Kerkow  [3. Dezember 2014]

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