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» ohne kategorie/Musterwiderspruch: VWL Bachelor – SQ-Wiederholung – für vor WS 2009/2010 immatrikulierte Studierende



Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren,

ich musste Ihre Entscheidung zur „Änderung der Wiederholbarkeit von Pflichtschlüsselqualifikationen im B.Sc. VWL“ durch diese Veröffentlichung vom 23.09.2010 zur Kenntnis nehmen: http://bwl-up.de/homepage/bwl/bwlhp.nsf/0/EB12F7D8C34D8D35C12574E00039BEA5/$File/Wiederholung_SQ_VWL.pdf

Hiermit lege ich Widerspruch gegen diese Entscheidung zur „Änderung der Wiederholbarkeit von Pflichtschlüsselqualifikationen im B.Sc. VWL“ ein.

Insbesondere gegen die dort veröffentliche Übergangsregelung: „Studierende, die bereits einmal oder mehrmals die Prüfung in einer Pflicht-Schlüsselqualifikation wiederholt haben, können eine weitere Wiederholungsprüfung ablegen. Wird diese nicht bestanden, ist dann dementsprechend das entsprechende Schlüsselqualifikationsmodul endgültig nicht bestanden.“

Ich wurde zum ??.??.???? (also vor dem WS 2009/2010) immatrikuliert. Damit gilt für mich die „Ordnung für das Bachelor- und Masterstudium im Studiengang Volkswirtschaftslehre an der Universität Potsdam“ vom 22. März 2006 sowie die zum Zeitpunkt meiner Immatrikulation bereits veröffentlichten Änderungssatzungen zu dieser Ordnung (siehe: http://www.uni-potsdam.de/stuord/vwxyz.html#Volkswirtschaftslehre). Weiterhin gilt für mich die „Rahmenordnung für das Bachelor- und Masterstudium an der Universität Potsdam“ vom 16. März 2006 sowie die zum Zeitpunkt meiner Immatrikulation bereits veröffentlichten Änderungssatzungen zu dieser Rahmenordnung (siehe Rahmenordnung für nicht lehramtsbezogene Bachelor- und konsekutive Masters unter: http://www.uni-potsdam.de/stuord/qr.html#Rahmenordnung). Im Sinne der Rahmenordnung studiere ich daher nach einer Ordnung mit Belegpunktesystem.

Uns wurde zu Beginn und während unseres Studiums von Prüfungsamt und PULS im WS 2008 bzw. im SS 2009 mitgeteilt, dass wir de facto eine unbegrenzte Wiederholungsmöglichkeit bei den Pflichtveranstaltungen der Schlüsselqualifikationen haben (z.B. Mathe Module).

Auch Frau Moisa (D2 Rechtsangelegenheiten) leitete in einem mir vorliegenden Schreiben eine unbegrenzte Wiederholbarkeit aus den BWL/VWL-Ordnungen von 2006 ab: „Die Ordnung für das Bachelor-und Masterstudium im Studiengang Betriebswirtschaftslehre an der Universität Potsdam vom 22. März 2006 ist eine Satzung, die das Belegpunktesystem festschreibt. Davon ausgeschlossen sind nach der Ordnung jedoch – neben anderen Fällen – auch die Lehrveranstaltungen zum Erwerb von verpflichtenden Schlüsselqualifikationen, § 11 Abs. 3 S. 4. Das führt dazu, dass faktisch die Schlüsselqualifikationsveranstaltungen – obwohl benotet – unbegrenzt wiederholbar sind.“ Die meine o.g. Ordnung für VWL beeinhaltet exakt die gleichen Regelungen hinsichtlich Wiederholbarkeit, Belegpunkten und Schlüsselqualifikationen.

Meines Wissens nach gilt Vertrauensschutz insofern, als dass die „alten Regelungen“ der Ordnungen, nach denen ich immatrikuliert wurde, weiter gelten, solange ich nicht explizit zustimme, nach einer neuen Ordnung studieren zu wollen. Ich habe niemals zugestimmt oder unterschrieben, nach den Regelungen der „neuen Rahmenordnung“ vom 24. September 2009 (siehe: http://www.uni-potsdam.de/ambek/ambek2009/9/Seite1.pdf) zu studieren.

Ich bitte Sie daher, mir schriftlich zu bestätigen, dass o.g. „Änderung der Wiederholbarkeit von Pflichtschlüsselqualifikationen im B.Sc. VWL“ für mich nicht zutreffen und ich Schlüsselqualifikationen weiterhin unbeschränkt wiederholen kann.

Ich erlaube mir freundlichst den Hinweis, dass mit diesem Schreiben nicht verbunden ist, dass ich die Anwendung des Belegpunktesystems insgesamt als rechtmäßig erachte und auf entsprechende Ansprüche etwa verzichten wollte.

Eine entsprechende Klärung erscheint jedoch zurzeit überflüssig und wird von mir auch ausdrücklich nicht angestrebt, mir geht es ausschließlich um die für mich weiterhin unbeschränkte Wiederholbarkeit der Schlüsselqualifikationen.

Mit freundlichen Grüßen,

Unterschrift

Matthias Wernicke  [19. März 2011]

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