Die Klage liegt z. Z. immer noch beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Es ist auch weiterhin ratsam, diese Gebühr von 51 Euro nur unter Vorbehalt zu zahlen. Jede/r Studierende, die/der nur unter Vorbehalt zahlen möchte, muss dafür jedes Semester selbstständig eine Vorbehaltserklärung im Studierendensekretariat abgeben.
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Gestern war der Verhandlungstermin beim Verwaltungsgericht Potsdam, bei dem es um die Klage über die 51,13€ Rückmelde- und Immatrikulationsgebühren ging.
Das Gericht stellte klar, das es darum ginge, ob die Gebühren in dieser Form eingetrieben werden könnten. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hätte schon in seinem Urteil im März 2003 klargestellt, dass es grundsätzlich keine Bedenken gegen die Erhebung von Gebühren gebe.
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Gute Neuigkeiten von der 51,13€-Klagefront. Wir haben endlich einen Gerichtstermin bekommen. Am 28.04.2004 wird es soweit sein und das Verwaltungsgericht Potsdam wird sich mit unserem Anliegen beschäftigen. Seit 2000 steht im Brandenburgischen Hochschulgesetz, dass 51,13€ bei der Immatrikulation gezahlt werden müssen Damals hat es einen riesigen Aufschrei unter den Studierenden gegeben, da man diese Summe als verkappte Studiengebühren ausgemacht hatte. Der AStA unterstützt die Studierenden, die gegen die 51,13€ vor dem Verwaltungsgericht Potsdam Klage eingereicht haben und hatte die Klage damals sogar organisiert.
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Wie in den letzten Semestern solltet ihr auch in diesem eine Vorbehaltserklärung unterschreiben und bei uns oder im Studierendensekretariat abgeben.
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Mal wieder etwas Neues von der 51.13€-Klagefront:
Laut Aussagen der Rechtsanwältin stehen die Chancen außerordentlich gut, mit der Klage durch zu kommen.
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Das Bundesverwaltungsgericht revidiert das Urteil des Oberverwaltungsgericht zu den Entscheidungen um die Klage gegen Rückmeldegebühren in Berlin.
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HRK, DAAD und die Berlin-Brandenburger Unis arbeiten an einer “Arbeits- und Servicestelle für internationale Studienbewerbungen (ASSIST)”. Damit einher geht die Einführung von mindestens 40 Euro Bewerbungsgebühren. Exklusiv und nur für Ausländer
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Senat beschließt Einführung von Entgelten am SZ, Geld bleibt wohl an der Uni, aber nicht am SZ
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Artikel zum Urteil des BVerfG vom 19.3.03, wo verkündet wurde, dass die Studiengebühren in BawÜ in der aktuellen Version rechtswidrig seien.
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Nicht vergessen: Die Vorbehaltserklärung ausfüllen!
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