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» presse/pressemitteilung/Besetzer_innen des Audimax der Universität Potsdam verabschieden Forderungskatalog



Besetzer_innen des Audimax stellen Bedingungen für eine freiwillige Räumung. Gespräch im Wissenschaftsministerium am Nachmittag

Der AStA der Universität Potsdam wurde soeben von den Besetzer_innen des Audimax über den konkreten Forderungskatalog der Studierenden in Kenntnis gesetzt. Wir dokumentieren diesen an dieser Stelle:

Mehr als eine Besetzung!

Weltweit sind gerade Hochschulen besetzt, zum Beispiel Österreich, Kroatien, Großbritannien und es werden immer mehr. Zunehmend untragbare Zustände im Bildungssystem die Grund für Proteste sind müssen offensichtlich im nationalen wie europäischen Kontext geändert werden. Bildungsföderalismus und Hochschulautonomie machen jedoch Land und Hochschule zu den ersten Verantwortlichen. Handlungsbedarf auf diesen Ebenen wird und wurden von vielen Studierenden gesehen und artikuliert konkrete Veränderungen lassen jedoch auf sich warten.

Als Ziel für die Gespräche mit der Präsidentin der Universität, dem Staatsekretär Martin Gohrholt, sowie der Ministerin für Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur, Martina Münch, stellen wir, das Plenum der Protestierenden und Besetzer_innen des Audimax der Universität Potsdam, auf der Basis des Forderungskataloges des Bildungsstreiks aus dem Sommer 2009, welcher von der studentischen Vollversammlung bestätigt und am 4. November 2009 erneuert wurden, folgende Forderungen als Bedingungen für die freiwillige Räumung:

Wir fordern das Präsidium der Universität Potsdam auf, sich gegenüber dem Senat und der universitären Öffentlichkeit für folgende Forderungen der Studierendenschaft stark zu machen:

  1. Die konkrete Umsetzung der Abschaffung der Anwesenheitslisten durch entsprechende Änderungen der BA-MA-Rahmenordnung.
  2. Die Konkrete Umsetzung der Abschaffung aller Bachelor-Master-Zulassungsbeschränkungen durch entsprechende Änderungen der Rahmenzulassungsordnung
  3. Einführung von mindestens Viertelparität für all akademische Gremien der Universität Potsdam durch entsprechende Regelungen in der neuen Grundordnung

Außerdem fordern wir das Präsidium der Universität Potsdam auf, der Studierendenschaft zeitnah zentral gelegene, nutzbare und öffentlichkeitswirksame Räumlichkeiten an jsedem Campus zur dauerhaften freien Nutzung zur Verfügung zu stellen. Dies könnten zum Beispiel sein:

  1. die leerstehende obere Mensa auf dem Universitätskomplex Neuen Palais
  2. das Haus am Universitätskomplex Griebnitzsee, welches sich zwischen dem Haus 3, 4 und 6 befindet und derzeit als Lager genutzt wird
  3. die alte Mensa am Universitätskomplex Golm

Details zu Nutzung dieser Räumlichkeiten sollen zwischen dem Präsidium der Universität Potsdam und dem AStA der Universität Potsdam vereinbart werden.

Wir fordern die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur auf, verbindliche Zusagen zur Verbesserung der Situation an Brandenburgischen Hochschulen abzugeben. In diesem Zusammenhang fordern wir das Präsidium der Universität Potsdam auf, sich für diese Forderungen zusammen mit den Studierenden aktiv gegenüber dem Ministerium einzusetzen:

  1. Eine signifikante Erhöhung der Ausgaben für Hochschulen aus dem Haushalt des Landes Brandenburg, insbesondere die Schaffung von mindestens 300 Stellen im wissenschaftlichen Mittelbau zu Verbesserung der Betreuungsrelation.
  2. Streichung der Immatrikulations- und Rückmeldegebühr in Höhe von 51 Euro, die wir als versteckte Studiengebühren betrachten.
  3. Änderung des Brandenburgischen Hochschulgesetzes, bei der vor allem folgende Punkte einfließen:
    1. Verbindliche Verankerung eines Rechtsanspruches auf einen Masterplatz bei abgeschlossenem Bachelor-Studium
    2. Stärkere, mindestens viertelparitätische stimmberechtigte Beteiligung von Studierenden in den Hochschulgremien sowie die Stärkung der demokratischen Gremien an den Hochschulen gegenüber der Exekutive (Präsident_in, Dekan_in)
    3. Rücknahme der Möglichkeiten zur Zwangsexmatrikulation nach Überschreiten einer, von den Hochschulen zu bestimmenden, Semesteranzahl
    4. Verpflichtung der Hochschulen zur Einführung der Möglichkeiten eines semesterweise wählbaren Teilzeitstudiums und Finanzierung entsprechender Maßnahmen durch das Land Brandenburg.

Tamás Blénessy  [10. November 2009]

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