» Semesterticket
Herzlich willkommen auf den Seiten der Semesterticketberatung!
Aktuelle Informationen
Rückerstattung / Entschädigung durch die S-Bahn
Wir können keine Auskünfte zum aktuellen Stand hinsichtlich der Entschädigung durch die S-Bahn erteilen. Daher bitten wir von E-Mails abzusehen. Wir bitten sich hier zu informieren.
Kontakt und Sprechzeiten im Wintersemester
Die persönliche und telefonische Semesterticketberatung für Anträge aus sozialen Gründen oder aus sonstigen Gründen (Exmatrikulation, Widerruf der Immatrikulation, Schwerbehinderung, Urlaubssemester, längerfristige Erkrankung, studienbedingter Aufenthalt außerhalb des VBB, Immatrikulation im laufenden Semester, Mehrfachimmatrikulation) findet im studentischen Kulturzentrum [ ] Kuze in der Hermann-Elflein-Str. 10 (Hinterhof, linkes Gebäude, Erdgeschoss) statt.
Beratung aus sozialen Gründen:
mittwochs: 14-17 Uhr Christian Lubjuhn
Während dieser Zeit ist Christian Lubjuhn persönlich und telefonisch (0331- 647 10 11) erreichbar.
E-Mail: semtix.sozial[at]asta.uni-potsdam.de
Beratung aus sonstigen Gründen:
mittwochs: 13-17 Uhr Manuel Schrape
Während dieser Zeit ist Manuel Schrape persönlich und telefonisch (0331- 647 10 12) erreichbar.
E-Mail: semtix.sonst[at]asta.uni-potsdam.de
Hinweise zum Bearbeitungsstand der Anträge
Aufgrund der Vielzahl der gestellten Anträge können wir keine telefonische Auskunft zum Stand der Sachbearbeitung geben.
Anträge
Allgemeine Informationen
Informationen zur Antragstellung aus sozialen Gründen finden Sie ausführlich HIER
In besonderen Situationen kann man sich auf Antrag vom Kauf des Semestertickets befreien lassen. In welchen Fällen das möglich ist, ist im Semesterticketvertrag vereinbart worden. Mögliche Gründe sind im Einzelnen:
- besondere soziale Härte (Antrag aus sozialen Gründen)
- Schwerbehinderung (Antrag aus sonstigen Gründen)
- schwere Erkrankung(Antrag aus sonstigen Gründen)
- studienbedingter Aufenthalt (mind. 3 zusammenhängende Monate) außerhalb des VBB-Tarifraums (Antrag aus sonstigen Gründen)
- Urlaubssemester (Antrag aus sonstigen Gründen)
- Exmatrikulation (Antrag aus sonstigen Gründen)
- Widerruf der Immatrikulation (Antrag aus sonstigen Gründen)
- Mehrfachimmatrikulation mit Besitz eines Semestertickets einer anderen Hochschule im VBB-Tarifbereich (Antrag aus sonstigen Gründen)
Antragsfristen – soziale Gründe
Für eine Befreiung/Förderung aus sozialen Gründen gibt es für das Wintersemester einen Antragszeitraum vom 15. Juni bis zum 31. Juli (Ausschlussfrist!)(ErstsemestlerInnen können bis 2 Wochen nach Zulassung einen Antrag stellen. Den Unterlagen ist der Nachweis der Erstimmatrikulation beizufügen (Zulassungsbescheid/Immatrikulationsbescheid mit Zahlungsaufforderung).
Für das Sommersemester gibt es einen Antragszeitraum vom 15.Januar bis 28. Februar (Ausschlussfrist!) (Für Neuimmatrikulierte bis 2 Wochen nach Zulassung).
Nicht fristgerecht eingegangene Anträge werden abgelehnt.
Antragsfristen – sonstige Gründe
Ein Antrag auf Rückerstattung ungenutzter voller Monate bzw. Befreiung vom Semesterticket aus sonstigen Gründen muss spätestens vier Wochen nach Erhalt schriftlicher Nachweise des Grundes beim AStA eingegangen sein. Nicht fristgerecht eingegangene Anträge werden abgelehnt.
Den Antrag stellen
Die Anträge können im Internet ausgefüllt werden und müssen dann ausgedruckt, unterschrieben und innerhalb der Frist an den AStA gesendet werden.
Aufgrund unserer Sprechzeiten können wir die rechtzeitige Abholung von Einschreiben nicht garantieren. Wir empfehlen daher Antragsstellern die einen postalischen Nachweis benötigen ein Einwurf-Einschreiben aufzugeben.
ACHTUNG! Bitte beachtet beim Ausfüllen der Anträge, dass am Ende des Vorgangs ein ausdruckbares PDF-Dokument entsteht!
| Online-Antrag auf Rückerstattung des Semestertickets aus sozialen Gründen |
Online-Antrag auf Rückerstattung des Semestertickets aus sonstigen Gründen |
HINWEIS: Bei Überschreiten der Frist ohne Angabe von Gründen und entsprechende Mitteilung wird der Antrag ohne Prüfung wegen fehlender Mitwirkung abgelehnt.
weitere Informationen
Semesterticket für NebenhörerInnen?
Das Potsdamer Semesterticket erhalten alle ordentlich immatrikulierte Studierende der Universität Potsdam. Ausdrücklich ausgenommen sind laut Semesterticketvertrag Studierende, die von der Hochschule keinen Studierendenausweis erhalten oder einen Studierendenausweis erhalten, der nicht zu den üblichen Vergünstigungen führt, insbesondere Gast- und NebenhörerInnen oder Fernstudierende.
Wer im 1. Hauptfach in Berlin immatrikuliert ist, ist in Potsdam in dem Sinne nicht “ordentlich immatrikuliert”. Einzige Alternative, um in den Genuss des Potsdamer Semestertickets zu kommen, wäre der Studienortwechsel mit dem 1. Hauptfach in die Brandenburger Metropole.
Das Studierendensekretariat bittet in diesem Zusammenhang alle Mehrfachimmatrikulierte, die Veränderungen ihres Studierendenstatus vornehmen möchten, umgehend um Kontaktaufnahme mit der jeweiligen Sachbearbeiterin.
Reichweite des Semestertickets
Allgemein gilt: Das Semesterticket ist im gesamten Bereich des VBB gültig. Bei Fahrten die über den VBB Tarifraum hinaus gehen, muss ab dem letzten Bahnhof im VBB Bereich ein Ticket nachgelöst werden.
Welcher Bahnhof das auf der jeweiligen Strecke ist, kann hier eingesehen werden.
Das VBB-Verbundgebiet wurde ab dem 12. Dezember 2004 erweitert. Nun sind auch teilweise IR-, IC- und D-Züge mit dem Semesterticket nutzbar. Grundsätzlich gilt das Semesterticket für jedes Nahverkehrsmittel in ganz Brandenburg und Berlin. Hinsichtlich der Züge der Dt. Bahn bedeutet dies nun neben der Nutzung der Regionalexpresse (RE) und Regionalbahnen (RB) auch die Nutzung von IC und IR im Verbundgebiet Berlin-Brandenburg. Weitere Informationen dazu: Mit dem Semesterticket im InterCity von und nach Berlin
Darüber hinaus ist die kostenlose Fahrradmitnahme im Bereich Berlin ABC und Potsdam ABC möglich, mit Ausnahme der RegionalExpress-Linie 1. Ausnahme: zwischen 20.00 und 4.00 Uhr ist die Fahrradmitnahme auch im RE1 gestattet. Zudem ganztätig in folgenden Verstärkerzügen:
- RE 18544 Berlin Friedrichstraße – Golm
- RE 18546 Potsdam – Brandenburg
- RE 18548 Potsdam – Brandenburg
- RE 18541 Brandenburg – Berlin Zoologischer Garten
- RE 18543 Brandenburg – Berlin Friedrichstraße
- RE 18547 Brandenburg – Potsdam
- RE 18542 Potsdam Park Sanssouci – Brandenburg
- RB 28732 Berlin Zoologischer Garten – Golm
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