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» altes/unsichtbar_hopo/Rechtsmittel bei teilnahmebegrenzten Lehrveranstaltungen



Du möchtest unbedint an einer Lehrveranstaltung teilnehmen (etwa weil es eine Pflichtveranstaltung ist), aber du hast keinen Platz mehr bekommen. Die KursleiterIn hat dir deinen Ausschluss schriftlich bestätigt oder hast Beweise gesichert und Zeugen, die den Vorgang bestätigen können.

Du kannst dich dafür entscheiden rechtliche Schritte einzulegen. Allerdings solltest du vorher in Ruhe in dich gehen und es dir gut überlegen. Ein vor Gericht erstrittener Seminarplatz muß nicht unbedingt zur Verbesserung des Verhältnisses zur Lehrkraft und des Seminarklimas beitragen. Außerdem mußt du mit Gerichtskosten rechnen, die entstehen falls du verlierst oder dich mit der Uni einigst.

Solltest du dich trotzdem für den gerichtlichen Weg entscheiden, mußt du schnell handeln:

Widerspruch und einstweilige Anordnung

Zuerst solltest du einen Widerspruch formulieren und an den Rektor der Universität Potsdam schicken.

Ein Musterformular dafür findest du hier.

Um eine gerichtliche Entscheidung im Eilverfahren herbeizuführen, musst du einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung stellen. Diesen Antrag stellst du an das Verwaltungsgericht. Die Dringlichkeit ergibt sich, da du ja nicht erst in der Mitte des Semesters für die Lehrveranstaltung zugelassen werden möchtest, sondern möglichst schon innerhalb von 3 Wochen. Der Antrag muss vor Vorlesungsbeginn beim Verwaltungsgericht eingegangen sein. Diesem Antrag legst du deinen Widerspruch an den Rektor in Kopie bei.

Ein Musterformular für einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung findest du hier.

Finanzielles

Das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht ist nicht umsonst, es fallen bei Eilverfahren nach Beendigung Gerichtskosten an, die grundsätzlich vom Antragsteller zu begleichen sind (voraussichtlich zwischen 40 und 120 Euro, u.U. auch mehr). Wenn du dir einen Anwalt nimmst, musst du auch diesen bezahlen. Außerdem besteht grundsätzlich das Risiko, wenn die Uni einen Anwalt beauftragt, auch dessen Kosten übernehmen zu müssen – wenn du verlierst. Wenn du das Verfahren gewinnst, kannst du Gerichts- und eigene Anwaltskosten von der Uni zurückverlangen.

Wenn du oder deine Eltern eine Rechtsschutzversicherung haben, frage bei dieser an, ob sie eine Deckungszusage erteilen kann. Dies muss vor Stellung des Antrages bei Gericht geschehen, am besten telefonisch abklären. Grundsätzlich werden dann alle auflaufenden Kosten von der Versicherung übernommen (möglicherweise mit Selbstbeteiligung).

Die Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft (GEW) bietet für Studierende, die GEW-Mitglieder sind, eine Rechtschutzversicherung in Studienangelegenheiten. Der Mitgliederbeitrag beträgt 4 Euro im Monat. Du solltest beachten, dass du mindestens 3 Jahre Mitglied bleiben musst, damit du nicht später die ausgelegten Kosten für den Fall zurückzahlen musst. Jedenfalls musst du dich vorher mit der Rechtschutzstelle der GEW in Verbindung setzen, um zu klären, ob sie deinen Fall unterstützen. Die Internetseite der GEW-Brandenburg findest du hier.

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, einen Antrag auf Prozesskostenbeihilfe zu stellen. Diese wird dir gewährt, wenn deine wirtschaftlichen Verhältnisse unter einem bestimmten Niveau liegen und der Antrag auf einstweilige Anordnung bzw. die Klage erfolgversprechend sind.

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung muss als Entwurf dem Antrag auf Prozesskostenhilfe beigefügt sein. Es gibt auch die Möglichkeit, den Antrag auf einstweilige Anordnung zu stellen und den Prozesskostenhilfeantrag daneben zu stellen: das hat den Vorteil, dass der Antrag auf einstweilige Anordnung sofort bearbeitet wird, den Nachteil hingegen, dass bei Ablehnung der Prozesskostenhilfe die Kosten für das Verfahren bereits entstanden sind und von dir beglichen werden müssen.

Es ist auch möglich, dass du nur Ratenzahlung bewilligt bekommst. Damit zahlst du unter Umständen trotzdem die angefallenen Kosten.

Um zu überprüfen, ob du Anspruch auf Prozesskostenhilfe hast, oder wie hoch die Zahlungsraten werden, ist dieses Programm zur Berechnung der Prozesskostenhilfe zu empfehen.

Falls du einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellst, musst du eine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ausfüllen und alle nötigen Unterlagen beilegen. Hier ist das Hinweisblatt dazu.

Natürlich kannst du immer bei der AStA-Rechtsberatung nach einem Termin fragen.

Viel Glück!



Für die Richtigkeit der Angaben auf dieser Seite wird keine Haftung übernommen. Hier zugängliche Muster sind nur Vorschläge.

Matthias Wernicke  [30. September 2005]

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