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Die Universität Potsdam ist seit neuestem verpflichtet, wie andere Behörden, Betriebe und Landseinrichtungen des Landes Brandenburg, „von sich aus die Verfassungsschutzbehörde über die ihnen bekannt gewordenen gewaltgeneigten extremistischen Bestrebungen zu unterrichten“.

Grund dafür ist das Brandenburgische Verfassungsschutzgesetz, das am 24.05.05 von der schwarz-roten Koalition geändert wurde.

Nun hat der AStA als Organ der Uni Potsdam eine Mitteilung vom Dezernat 3 des Rektorats bekommen, in der Herr Hans Kurlemann, der Leiter des Dezernats 3 für Personal- und Rechtsangelegenheiten, schreibt, dass Deutschland ein so genanntes „Ruheland“ zur Vorbereitung von Terroranschläge geworden ist. Das Dezernat verlangt auch vom Allgemeinen Studierendenausschuss der Uni Potsdam, Informationen über „gewaltgeneigte extremistische Bestrebungen“ und personenbezogene Daten“(wie z.B. Name, Adresse, Telefon etc…) mündlich oder schriftlich an das Dezernat 3 zu leiten.

Ich als Referent für Internationales bin der Meinung, dass die Universität ein Platz des Zusammentreffens und gemeinsamen Lernens von Menschen verschiedener Mentalitäten, Nationalitäten, Religionen und Hautfarben sein soll und kein Platz wo sich Studierende gegenseitig ausspionieren. Ausländische Studierende müssen täglich (auch an der Uni) gegen sozialem Ausschluss kämpfen. Ein solches Gesetz wird diesen Ausschluss und damit auch den Rechtsextremismus im Land Brandenburg weiter verstärken.

Wir, Mitglieder des AStA sind Studierende, und keine Agenten des Verfassungsschutzes. Wir wehren uns gegen derartige Angriffe gegen per Grundgesetz geschützte Meinungsfreiheit an der Uni Potsdam, und halten die Weitergabe von personenbezogenen Daten für grundrechtswidrig und gefährlich.

Weiterführende Links:

Studierende unter Terrorverdacht

www.hochschulsicherheit.de (Gegen Überwachung an Hochschulen)

Mehdi Chbihi  [9. August 2005]

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