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Die Hochschulleitung hat auf der letzten Senatssitzung unsere Anfrage zu den studentischen Beschäftigten vom 9. Juli 2009 beantwortet. Darin geht sie insbesondere auf die geplanten Lohnerhöhungen in 2009 und 2010 ein. Vom AStA wurde auf der Sitzung unter Anderem angeregt, mit der Universität ein Informationsblatt zu häufig gestellten Fragen und zu zentralen Bestandteilen des Arbeitsvertrages zu erstellen, um die studentischen Beschäftigten besser und einheitlicher über ihre Rechte und Pflichten aufzuklären, andererseits aber auch deren Einhaltung besser zu gewährleisten. Das wurde wohlwollend aufgenommen.

Grundlage der Vergütung sind Verfügungen des Landes, keine faire Aushandlung in einem Tarifvertrag

Die Entlohnung und die Arbeitsbedingungen der studentischen Beschäftigten werden in Brandenburg wie in ganz Deutschland arbeitgeberseitig allein vom Finanzministerium mit Hilfe der „Richtlinien über die Arbeitsbedingungen der wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräfte“ diktiert. Lediglich in Berlin gibt es tarifvertragliche Regelungen und damit auch eine faire Aushandlung der Vergütung und der Arbeitsbedingungen mit den Gewerkschaften, die diese Angestelltengruppe organisieren. In Berlin gibt es für die gleiche Arbeit pro Stunde 10,98 Euro – in Potsdam sieht die Sache deutlich schlechter aus. Zudem sind die PotsdamerInnen in vielen weiteren Punkten wie Urlaub, Vertragslaufzeit usw. schlechter gestellt, elementare Personalvertretungsrechte sind ihnen ganz verwehrt.

Im Westen der Berliner Tarifmauer nichts wesentlich Neues, aber wenigstens mehr Lohn

Als Nachwirkung der Tarifauseinandersetzungen im öffentlichen Dienst Anfang 2009, an denen sich auch viele Potsdamer Studierende mit öffentlichkeitswirksamen Aktionen beteiligt hatten, beschloss die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) im Mai 2009 die Anpassung der Vergütungssätze für die so genannten studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräfte, die das Finanzministerium für Brandenburg am 11. Juni adaptierte. Allerdings wird von der Möglichkeit einer Jahressonderzahlung in Brandenburg leider auch weiterhin abgesehen.

Für „wissenschaftliche Hilfskräfte ohne abgeschlossene Hochschulbildung“ (in der Verwaltungssprache werden sie bezeichnet als „studentische Hilfskräfte“ – SHK) erfolgte bereits zum Sommersemester 2009 eine Erhöhung um 3 Prozent auf 7,57 Euro pro Stunde. Für ein halbes Jahr nutzt die Universität zudem ab 1. Juli die Möglichkeit einer bis zu 10-prozentigen Erhöhung, wie es eine vom AStA und den GEW-Studis unterstützte Kampagne des SHK-Netzwerks während des Bildungsstreiks nachdrücklich gefordert hatte, indem sie ihren SHK 8,00 Euro zahlt. Zum 1. Januar 2010 soll dann eine Anhebung des Vergütungssatzes auf Westniveau erfolgen. Da hierzulande aber eine höhere wöchentliche Arbeitszeit die Berechnungsgrundlage darstellt, sind die Stundensätze de facto aber immer noch unter Westniveau, sodass es nur 8,18 Euro gibt. Ab Beginn des Sommersemester 2010 gibt es dann noch einmal 1,2 Prozent mehr, womit der Stundenlohn für SHK dann 8,28 Euro beträgt.

Wer bereits über einen Bachelor-Abschluss oder eine abgeschlossene Fachhochschulausbildung verfügt, für den gelten andere Sätze: ab 1. April 2008 hat er bzw. sie Anspruch auf 8,82 Euro, ab 1. Januar 2010 auf 9,54 Euro und ab 1. April 2010 auf 9,65 Euro pro Stunde.

Im Vergleich zum Referenzstundensatz vom 1. Januar 2003 bekämen SHK ab dem Sommersemester 2010 also 18 Prozent mehr, womit die Schere zu Berlin ein klein wenig geschlossen würde. Allerdings liegt das auch vornehmlich daran, dass es in Berlin seit diesem Tag keinen Inflationsausgleich und keine Anpassung an gestiegene Lebenshaltungskosten mehr gab.

Mehr Geld ohne mehr Geld?

Das Finanzministerium ließ es sich in seinem Schreiben nicht nehmen, „im Übrigen“ darauf hinzuweisen, „dass mit dem Inkrafttreten der Richtlinien keine zusätzlichen Haushaltsmittel zur Verfügung stehen“. Aus diesem Grund muss die Universität Potsdam die sechsstelligen Mehrausgaben wohl durch Umschichtungen im eigenen Haushalt decken. Nichtsdestotrotz kann sich das Land Brandenburg nicht so einfach aus seiner Verantwortung für die Universitäten stehlen, sondern es muss die nötigen zusätzlichen Gelder zur Verfügung stellen.

Im Osten Potsdams erhebliche Verdienstunterschiede

Alle Potsdamer studentischen Beschäftigten unterliegen den oben genannten arbeitsrechtlichen und Vergütungs-Vorschriften des Landes Brandenburg. Alle Potsdamer studentischen Beschäftigten? Nein. Denn für diejenigen, die an mit der Uni Potsdam kooperierenden wissenschaftlichen Institutionen wie dem Hasso-Plattner-Institut (HPI) in Griebnitzsee arbeiten, sind diese Vorschriften nicht zwingend. Dort gibt es hauseigene Regelungen, die allerdings nur bei der Bezahlung herausragen. So gibt es für studentische Beschäftigte des HPI mit etwas mehr als 11 Euro zwar deutlich mehr als für deren Kommiliton/innen anderswo an der Uni – und das bei gleichwertigen Tätigkeiten – die Vertragslaufzeiten sind aber ähnlich prekär, d. h. von 1 bis maximal 6 Monaten. Von gleichem Lohn für gleiche Arbeit kann im universitären Potsdam also keine Rede sein. Interessant ist, dass gerade ein privat-finanziertes An-Institut der Uni finanziell offenbar ein besserer Arbeitgeber ist als das Land Brandenburg, das sich Bildungsinvestitionen und gute Arbeitsbedingungen nur zu gern auf die Fahnen schreiben möchte.

Enrico Schicketanz  [30. September 2009]

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