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» themen/lehrerinnenbildung/Druck auf LehrämtlerInnen im Staatsexamen



Auch heute verlief die Debatte im Senat teilweise sehr konfus.

Wieder dauerte die Diskussion sehr lange. Nur heute gab es ein Ergebnis, dass

wohl leider als definitiv gilt. Ursprünglich wurden die Fakultäten ja aufgefordert sämtliche Lehramtsstudienordnungen zu ändern, weil viele Studierende den in den Studienordnungen festgesetzten Termin 31.3.07 als letzten Zwischenprüfungstermin

nicht einhalten können. Konkret geht es wohl um fast 1200!!! fehlende Zwischenprüfungen.

Die Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät ist dieser Empfehlung als erstes gefolgt und ließ in ihren Studienordnungen festschreiben, dass LehämtlerInnen im Staatsexamen nunmehr bis zum 30. September 2011 Zeit haben ihr Studium zur beenden.

Von einem Zwischenprüfungstermin war aber keine Rede mehr. Dieser Vorschlag erging dann so an den Senat, der wiederum alle Änderungen der Studienordnungen abzusegnen hat. In der Senatssitzung wurde jedoch gleich deutlich, dass es keine Mehrheit für einen solchen Beschluss geben würde, weil die Uni um ihre

Fürsorgepflicht den Studierenden gegenüber fürchtete.

Sie traut den LehrämtlerInnen im Staatsexamen offenbar nicht zu selbstständig ihr Studium bis 2011 zu beenden. Ihr ging es zudem darum ein doppeltes Lehrangebot für LehrämtlerInnen im Staatsexamen und Bachelor zu vermeiden, wobei seitens der Uni nie belegt werden konnte, dass dies auch notwendig wäre.

Letztlich kam dann doch noch ein Entscheidung zustande, die das Problem jedoch wohl auf das nächste Semester verschiebt, aber wohl schon in diesem Semester zu Problemen führen kann, weil die Prüfungsausschüsse sich auf einen Run der StaatsexamenslehrämtlerInnen einstellen können.

Hier der Beschluss:

„Der Senat beschließt, als Konsequenz aus den Regelungen in den

BA-/MA-Ordnungen, die vorsehen, dass die Zwischenprüfung, in den

Lehramtsstudiengängen mit Abschlussziel Staatsexamen bis zum 31. März

2007, abgelegt werden muss, für die Rückmeldung zum Sommersemester 2007,

die von 15. Januar bis 15. Februar erfolgt, mit der Rückmeldung die

Aufforderung zu verbinden, bis zum 31.3.2007 die Zwischenprüfung

abzulegen oder sich mit dem zuständigen Prüfungsausschusses des

jeweiligen Faches für ein verbindliches Beratungsgespräch in Verbindung

zu setzen.“

Konkret heißt dies, dass zunächst alle zum nächsten Semester zurückgemeldet werden ohne Rückmeldesperre.

Gleichzeitig ergeht die Ansage für die LehrämtlerInnen im Staatsexamen, die voraussichtlich bis zum 31. März noch nicht ihre Zwischenprüfung absolviert haben, ihren Prüfungsausschuss ab jetzt so schnell wie möglich aufzusuchen.

Beim Prüfungsausschuss wird dann empfohlen: Wenn man zum nächsten Semester noch die Zwischenprüfung absolvieren kann, darf man weiterhin auf Staatsexamen studieren. Ansonsten wird den Betroffenen nahegelegt gleich in den Bachelorlehramtstudiengang zu wechseln.

Falls ihr euch bis zum 31. März für die Zwischenprüfung anmeldet, solltet ihr ebenso keine Probleme erhalten. Der Uni geht es lediglich hier um Rechtssicherheit, weil ja die Studienordnungen besagen, dass man bis 31. März seine Prüfungen absolviert haben muss.

Was allerdings mit denen passiert, die auch im nächsten Semester ihre Zwischenprüfungen nicht absolviert haben, bleibt vorerst

ungeklärt. Tatsächlich ist das Problem also nur verschoben worden.

So es euch möglich ist, rufen wir auf jeden Fall dazu auf die Zwischenprüfung so schnell wie möglich abzulegen. Wenn ihr das nicht könnt, solltet ihr eure zuständige Studienberatung aufsuchen. Hierbei können dann Fragen der Anerkennung von erbrachten Leistungen im Staatsexamen, wenn man in den Bachelor wechselt am besten geklärt werden. Das sollte jetzt wiederum aber auch nicht als Aufruf verstanden werden gleich in den Bachelorstudiengang zu wechseln. Überlegt euch das Ganze gut und lasst euch beraten.

Bitte meldet euch auch auf jeden Fall bis zum 31. März bei euren Prüfungsauschüssen, wenn euch noch Zwischenprüfungen fehlen!!!

Hannes Ortmann  [11. Januar 2007]

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