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» aktuelles/Wir klagen gegen die Zulassungsbeschränkungen im Master



Der AStA hat am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ein Normenkontrollverfahren gegen Zulassungsbeschränkungen zu Masterstudiengängen eingereicht. Im letzten Jahr wurden mehrere Zulassungsordnungen an der Universität Potsdam verabschiedet, die die Zulassung zum Master nach Ansicht des AStA unzulässig einschränken. Laut einem vom AStA beim Fachanwalt Wilhelm Achelpöhler in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten verstoßen solche generellen Auschlüsse gegen den Artikel 12 des Grundgesetzes und sind demnach verfassungswidrig, da sie die freie Wahl des Arbeits- und Ausbildungsplatzes behindern.

An der Universität Potsdam treten diese unzulässigen Regelungen in zweierlei Form auf: Zunächst, wie in den Zulassungsordnungen für die Masterstudiengänge

  • Ökologie, Evolution und Naturschutz,
  • Zelluläre und Molekulare Biologie
  • Biochemie,
  • Bioinformatik und
  • Betriebswirtschaftslehre

als eine zu erreichende Mindestnote im Bachelor von 2,5.

Zum anderen existieren in den Zulassungsordnungen für Informatik und Geoinformatik Quotenregelungen, die besagen, dass nur die besten zwei Drittel eines Jahrganges in den Kreis der Master-AnwärterInnen aufgenommen werden können. Der AStA beklagt exemplarisch zwei Zulassungsordnungen, in denen je eine der beiden Regelungen vorkommt.

Warum klagen wir?

Bildung ist aus egalitären und emanzipatorischen Gründen durch die Verfassung für jedermann und jederfrau garantiert. Gerade öffentliche Bildungseinrichtungen haben dafür Sorge zu tragen, dass Bildungszertifikate, als einzig messbare Form von Bildung mit ihrer wiederholt nachgewiesenen gesellschaftlichen Positionierungsfunktion, frei zugänglich sind. Dafür ist es notwendig, strukturelle Hürden, wie sie vergleichbar und ausreichend analysiert und kritisiert beim Übergang von Grund- auf weiterführende Schulen bestehen, abzubauen und nicht neue zu etablieren.

Die Kopplung des Master-Abschlusses an den Leistungsschnitt oder an die Positionierung im eigenen Abschlussjahrgang stellt einen weiteren Mechanismus zur Verfügung, den Druck auf die Studierenden kontinuierlich zu erhöhen. Studierende unterliegen einem wachsenden Zeit- und Leistungsdruck, was laut Studie der Techniker Krankenkasse zu erhöhten gesundheitlichen Defiziten im mentalen Bereich führt. Dieser Druck wird durch die Kopplung an die persönlichen Lebensentwürfe immens erhöht.

Wir wehren uns mit der Klage gegen die Etablierung von Konkurrenzverhältnissen innerhalb der Studierendenschaft. Die Universität stellt keine Arena dar, in der sich studentische GladiatorInnen um ihrer Erfolgschancen willen gegenseitig zerfleischen. Im Gegensatz zu diesem akademischen „survival of the fittest“ fordern wir eine Universität des partizipativen und kollegialen Lernens.

Was haben die Studierenden von unserer Klage?

Eine für uns erfolgreiche Anfechtung dieser Ordnungen hätte nicht nur positive Folgen für die beklagten Masterstudiengänge, deren entsprechenden Teile mit dem positiven Urteil ungültig wären. Da wir die Rechtmäßigkeit der Regelungen, exemplarisch an diesen Ordnungen, anzweifeln, würde zudem ein Präzedenzfall geschaffen. Das hieße, dass sich im Anschluss jede Bewerberin und jeder Bewerber auf einen Masterstudiengang, der durch solche verfassungswidrigen Regelungen abgeschirmt wird, einklagen kann.

Sebastian Schultz  [17. Februar 2009]

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