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Viele Studierende werden regelmäßig wegen begrenzter Plätze von Lehrveranstaltungen ausgeschlossen. Wie ein Rechtsgutachten nun zeigt, geschieht das meist ohne rechtliche Grundlage, ihr könnt euch also wehren.

Der AStA der Universität Potsdam hat dieses Rechtsgutachen in Auftrag gegeben um die Rechtmäßigkeit der Teilnahme-Beschränkung von Lehrveranstaltungen prüfen zu lassen. Das Gutachten liegt seit dieser Woche vor und kann hier heruntergeladen werden.

Die wesentlichen Aussagen des Rechtsgutachtens zusammengefasst:

  1. Bedingungen für Beschränkung der TeilnehmerInnenzahl
    • Die Beschränkung muß gesetzlich festgeschrieben sein (etwa in der Studienordnung). – UND –
    • Eine konkrete TeilnehmerInnen-Höchstzahl muß auf dieser Grundlage durch den Fakultätsrat beschlossen und universitätsöffentlich bekannt gemacht werden. -UND –
    • Zur Anordnung einer Zulassungsbeschränkungen ist eine nachvollziehbare Begründung erforderlich, die das Recht der Studierenden ihren Abschluss in Regelstudienzeit erwerben zu können, mit den „Erfordernissen“ (räumliche Kapazität oder Gefährdung von Ziel und Zweck des Studiums) abwägt. – UND –
    • Es muß die Reihenfolge der Zulassung zur beschränkten Lehrveranstaltung geregelt werden. Das „Windhundprinzip“, also die Zulassung nach Reihenfolge der Anmeldung, ist rechtswidrig.

  2. Möglichkeiten sich gegen Beschränkungen zu wehren
    • Gegen den Ausschluss aus einer Lehrveranstaltung kann rechtlich nur die oder der betroffene Studierende vorgehen. (Tipps zur Vorgehensweise findet ihr weiter unten.)
    • Es kann ein Widerspruch gegen die Zulassungsbeschränkung eingelegt werden. – UND –
    • Beim Verwaltungsgericht kann ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt werden, mit der Begründung die Zulassungsbeschränkung sei rechtswidrig. Der Widerspruch muss beigelegt werden.

Was heißt das für die Uni Potsdam?

An der Uni Potsdam sind Lehrveranstaltungen, deren TeilnehmerInnen-Zahl begrenzt ist, mittlerweile Alltag. Auch die durchschnittliche Studiendauer von 13 Semestern in geisteswissenschaftlichen Fächern der Uni Potsdam (aus der Antwort der Landesregierung auf eine kleine Anfrage der PDS) spricht Bände.

Das Gutachten zeigt, dass zur Beschränkung des Zugangs die oben genannten Bedingungen erfüllt sein müssen. Dem AStA ist derzeitig aber kein Studiengang bekannt, in dem auch nur die erste Bedingung (Beschränkung durch Studienordnung) zutrifft. Außerdem werden zur Festlegung des Zugangs meist Einschreibelisten oder die elektronischen Systeme PULS bzw. Blackboard genutzt, die die Plätze nach dem rechtswidrigen „Windhundprinzip“ vergeben.

Der Auschluss aus Lehrveranstaltungen beruht also an dieser Uni nur darauf, dass er von den Studierenden hingenommen wird, ist aber nach unserer Auffassung rechtswidrig.

Ich habe keinen Platz in einer Lehrveranstaltung bekommen – was nun?

Wenn du von einer Lehrveranstaltung ausgeschlossen wurdest, die du unbedingt besuchen willst oder die für dich Pflicht ist, solltest du dich nicht von bürokratischen Hürden abschrecken lassen.

Egal ob du dich mit PULS angemeldet hast und abgelehnt wurdest oder ob du dich nicht mehr in eine herkömmliche Liste für den Kurs einschreiben konntest, du solltest dir zuerst von der lehrenden ProfessorIn oder DozentIn eine Bescheinigung darüber geben lassen, dass du von dieser Lehrveranstaltung ausgeschlossen bist.

Dies kannst du am besten mit dieser Ablehnungsbestätigung tun (ausfüllen und unterschreiben lassen).

Ansonsten wird Beweissicherung für dich wichtig. Du solltest Zeugen finden, die deinen Ausschluss aus der Lehrveranstaltung vor Gericht bestätigen können, am besten schriftlich (etwa auf diesem Vordruck).

Du solltest deine Studienordnung (zu finden auf der Internet-Seite deines Instituts) darauf hin überprüfen, ob sie eine Beschränkung von Lehrveranstaltungen vorsieht. (Falls du dir nicht sicher bist, frage bei deinem Fachschaftsrat nach oder bei uns: hopo@asta.uni-potsdam.de) Sollte keine Beschränkung in der Studienordnung festgelegt sein, mache die Lehrenden darauf aufmerksam, dass ein Ausschluss aus der Lehrveranstaltung rechtwidrig ist.

Wende dich auch an deinen Fachschaftsrat und gibt ihnen über die betreffende Lehrveranstaltung Bescheid. Bitte die Engagierten dort, dass sie die Rechtswidrigkeit der Beschränkung dem Institut gebenüber (bspw. im Institutsrat) problematisieren.

Welche Rechtsmittel kann ich nutzen?

Sollte dir dein Ausschluss schriftlich bestätigt werden oder du hast andere Beweismittel, gibt es weitere Schritte die du einleiten kannst. Zu den rechtlichen Möglichkeiten erfährst du mehr auf dieser Seite.



Für die Richtigkeit der Angaben auf dieser Seite wird keine Haftung übernommen. Hier zugängliche Muster sind nur Vorschläge.

Matthias Wernicke  [17. Oktober 2005]

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